FAQ zu Begrünung - die am häufigsten gestellten Fragen

Stand:
Hier erhalten Sie praktisches Wissen rund um die richtige Pflanzenwahl, die Pflege und Wartung, rechtliche Bedingungen und Fördermöglichkeiten.
Titelbild mit Schrift FAQ zu Begrünung
On

 

Begrünung allgemein

Lohnen sich Begrünungsmaßnahmen?

Die Folgen des Klimawandels sind allerorts spürbar, deshalb lohnt sich Begrünung als natürliche Schutzmaßnahme auf vielfältige Weise. Es ist beispielsweise ein guter Zeitpunkt, Begrünungsmaßnahmen zu planen und in Angriff zu nehmen, wenn ohnehin eine Sanierung oder Renovierung ansteht. Zahlreiche Möglichkeiten – von kleinen Maßnahmen als Fertigpaket bis hin zu aufwändigen Einzellösungen – bieten sich rund ums Haus an, um das Mikroklima zu verbessern und etwas für die Artenvielfalt zu tun.

Wann ist die beste Jahreszeit, etwas zu begrünen?

Die optimale Jahreszeit für das Einsetzen der Pflanzen ist im Frühling oder Herbst. Die Monate zwischen März bis Ende Mai sowie von Ende September bis Mitte November bieten die besten Wachstumsbedingungen für Pflanzen. In ihrem ersten Sommer ist es sehr wichtig, die Pflanzen gut mit Wasser zu versorgen, um das Anwachsen zu fördern.

Wie finde ich einen Fachbetrieb für Begrünungen?

Der Fachverband für Garten- und Landschaftsbau NRW und der Bundesverband Gebäude-Grün bieten auf ihren Internetseiten eine Suchfunktion nach geeigneten Fachbetrieben für die Dach- und Fassadenbegrünung an. Natürlich können Sie auch Fachbetriebe in Ihrer Nähe kontaktieren.

Wenn Sie mit dem Fachbetrieb telefonieren, sollten Sie sich vorab überlegen, welche Fläche am Haus oder auf dem Grundstück Sie begrünen wollen, wie die jeweiligen Standortverhältnisse (Lichteinfall, Bodenbeschaffenheit) sind, wie viel Geld Sie bereit sind auszugeben und zu welcher Zeit Sie die Begrünung durchführen können.

 

Dachbegrünung

Ist mein Dach für eine Dachbegrünung geeignet?

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bietet mit seinem Gründachkataster im Klimaatlas Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zu überprüfen, ob sich Ihre Dachflächen hinsichtlich der Dachneigung und Verschattung für eine Begrünung eignen. Erfasst sind darin so gut wie alle Gebäude des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Sie können Ihr Haus in der Karte oder direkt über die Adress-Suche anwählen und erhalten erste Anhaltspunkte zur Planung und zu möglichen Kosten einer nachträglichen Dachbegrünung. Das Gründachkataster gibt keine Auskunft zur Statik des Daches. Dies ist das wichtigste Kriterium für die Eignung.

Ist eine Genehmigung für eine Dachbegrünung notwendig?

In der Regel ist für die extensive Begrünung, z.B. eines Garagen- bzw. Carport-Daches, keine Baugenehmigung nötig. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dass Sie sich vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt erkundigen. So können Sie auch direkt die Frage nach möglichen Fördermitteln stellen. Für neu ausgewiesene Baugebiete sind Dachbegrünungen mittlerweile sogar vielerorts vorgeschrieben.

Eine Baugenehmigung vor Baubeginn ist zwingend erforderlich, wenn Sie Ihr Dach mit einer Intensivbegrünung ausstatten möchten, insbesondere bei begehbaren beziehungsweise genutzten Dächern.

Zahle ich weniger Abwassergebühren, wenn ich mein Dach begrüne?

Viele Kommunen bieten dies inzwischen an. Dies hängt von der Gebührenordnung Ihrer Kommune ab. Die Regelungen sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung.

Wo finde ich Informationen zur Statik meines Daches?

Grundsätzlich sind die statischen Berechnungen eines Gebäudes bzw. Daches Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. Falls Ihnen diese nicht vorliegen, können Sie beim Bauamt bzw. bei der Bauaufsichtsbehörde Einsicht beantragen. Sie können einen Statiker beauftragen, die Aufzeichnungen auszuwerten.

Handelt es sich um kleinere Nichtwohngebäude in Fertigbauweise wie Fertiggaragen, Gartenhäuschen oder Carports finden Sie die Informationen zur maximalen Dachlast in den Herstellerangaben bzw. können beim Hersteller nachfragen.

Falls dies nicht der Fall ist, kann die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion professionell überprüft werden. In der Ingenieursuche für Auftraggeber und Verbraucher der Ingenieurkammer-Bau NRW können Sie lokale Fachbetriebe ausfindig machen. Nutzen Sie bei der Suche bitte die Spezifikation "qualifizierte Tragwerksplaner inklusiv berechtigte Personen Tragwerksplanung gemäß §54 Absatz 5 BauO NRW 2018".

Die Prüfung der Tragfähigkeit ist Voraussetzung für eine Dachbegrünung.

Welchen Zweck erfüllt eine Kiesumrandung auf einer Dachbegrünung?

Die Anbringung einer Kiesumrandung auf extensiv begrünten Dächern erfüllt verschiedene Funktionen:

  • Ablaufhilfe bei Schrägdächern: Das Regenwasser kann sich so zwischen den Kieselsteinen seine Bahnen suchen und gleichmäßiger abfließen.
  • Barriere: Dem Pflanzenwachstum wird dadurch eine Grenze gesetzt und so die empfindliche Dachkante geschützt. Zum Beispiel kann hier die Dachabdichtung besser auf Beschädigungen kontrolliert werden oder es wird verhindert, dass der Wasserablauf mit Bodensubstrat oder Pflanzenteilen verstopft.
  • Abstandhalter als Brandschutz: Rund um Öffnungen in der Dachfläche schafft der Kies einen Rand und sollte dann 50 cm breit ausgelegt werden.

 

Solargründach

Wie befestigt man Solarzellen auf einem flachen Garagendach?

Die Solarzellen werden aufgeständert. Die Aufständerung wird normalerweise mit einer Basisplatte verschraubt, auf der das Gründach liegt. Die Module sind zusagen Auflast gehalten. Es ist keine Durchdringung der Dachhaut notwendig.

Ist eine Solaranlage auch für ein intensiv begrüntes Satteldach möglich?

Solargründächer wurden für Flachdächer mit einer Neigung bis 5 Grad und einer leicht zu pflegenden extensiven Begrünung konzipiert. Die Vegetation auf intensiv begrünten Dächern wird zu hoch und ist darüber hinaus auf einem Satteldach schwieriger zu pflegen. Daher ist hier von einem Solargründach abzuraten.

Muss ich die Begrünung neu machen, wenn ich schon ein extensives Gründach habe und eine PV-Anlage zusätzlich installieren möchte?

Das Konzept mit Basisplatte gewährleistet eine durchgehende Begrünung. Bei einer vorhandenen Dachbegrünung kann entweder der Teil, der sich unter den PV-Modulen befinden würde, entfernt und neu angelegt werden oder die PV-Module werden mit einer Aufständerung auf das Gründach gestellt und mit zum Beispiel Betonplatten beschwert (Statik beachten, Punktlasten).

Wenn die Basisplatte nicht am Untergrund verschraubt ist, heben die Solarpaneele bei Sturm nicht ab?

Nein, denn die Solarmodule sind mit der Basisplatte verbunden, die von der Dachbegrünung beschwert und fest auf dem Dach gehalten werden. Die Höhe der Substratschicht wird unter Berücksichtigung von auftretenden Windlasten am jeweiligen Standort vom Fachunternehmen ermittelt.

Kann man auch begrünbare Dachschindeln mit einer PV-Anlage kombinieren?

Wir empfehlen auf einem Satteldach das Anbringen von PV-Modulen und Dachbegrünung getrennt voneinander.

Muss eine Steckersolaranlage auch mit einer Basisplatte befestigt werden?

Auf jeden Fall muss eine Steckersolaranlage, so wie andere PV-Module auf einem Gründach auch, aufgeständert werden, wenn sie auf das Gründach gestellt werden soll. Diese Aufständerung kann an einer Basisplatte befestigt werden, die von der Auflast des Gründaches gehalten wird, oder sie wird mit entsprechenden Gewichten, wie Kies gefüllten Wannen o.Ä. auf dem Dach gehalten.

Wie bekomme ich heraus, ob meine Garage das statisch hält? Kann das nur ein Statiker?

Grundsätzlich sind die statischen Berechnungen eines Gebäudes bzw. Daches Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. Falls Ihnen diese nicht vorliegen, können Sie beim Bauamt bzw. bei der Bauaufsichtsbehörde Einsicht beantragen. Sie können einen Statiker beauftragen, die Aufzeichnungen auszuwerten.

Handelt es sich um kleinere Nichtwohngebäude in Fertigbauweise wie Fertiggaragen, Gartenhäuschen oder Carports finden Sie die Informationen zur maximalen Dachlast in den Herstellerangaben bzw. können beim Hersteller nachfragen.

Falls dies nicht der Fall ist, kann die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion professionell überprüft werden. In der Ingenieursuche für Auftraggeber und Verbraucher der Ingenieurkammer-Bau NRW können Sie lokale Fachbetriebe ausfindig machen. Nutzen Sie bei der Suche bitte die Spezifikation "qualifizierte Tragwerksplaner inklusiv berechtigte Personen Tragwerksplanung gemäß §54 Absatz 5 BauO NRW 2018". Die Prüfung der Tragfähigkeit ist Voraussetzung für eine Dachbegrünung oder ein Solargründach.

 

Fassadenbegrünung

Kann ich eine gedämmte Fassade begrünen?

Ja, auch das ist möglich. In diesem Fall verwendet man Klettergerüste, deren Befestigungen die Wärmedämmung durchdringen. Dabei sollte man jedoch auf die thermische Isolierung der verwendeten Wandverankerungen achten. Es ist sinnvoll, diese Arbeiten von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen, das Erfahrung mit wärmegedämmten Fassaden hat. Alternativ kann man eine freistehende Kletterhilfe mit einem eigenen Fundament vor die Fassade setzen. Diese Möglichkeit kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn die Verankerung in der Wand nicht umsetzbar ist. Bei hoch wachsenden Begrünungen bzw. schweren Pflanzen sollte immer eine Verankerung in der Wand gewählt werden, in diesem Fall sollte beispielsweise auch eine freistehende Kletterhilfe an mindestens zwei Punkten im oberen Bereich verankert werden.

 

Gibt es Probleme mit Fassadenbegrünungen bei Stürmen?

Um Sturmschäden zu verhindern, ist es wichtig, dem Wind mit der Fassadenbegrünung keine zu große Angriffsfläche zu bieten. Regelmäßige Rückschnitte halten den Bewuchs nah an der Hauswand und verhindern, dass das Blattwerk ein zu dickes Polster bietet. Rückschnitte kann man grundsätzlich im Frühjahr und Herbst vornehmen. Im Hinblick auf die Sturmgefahr im Herbst bietet sich der Rückschnitt besonders im Spätsommer oder Frühherbst an. Möchten Sie den Rückschnitt nicht selbst vornehmen, dann können Sie hierfür einen Fachbetrieb für Landschaft- und Gartenbau beauftragen.

 

Vorgarten

Was bedeutet das Schottergartenverbot?

Als Schottergarten bezeichnet man vor allem Vorgärten, deren Bodenfläche mit Steinen, bzw. Kies abgedeckt ist, und die kaum oder gar keine Bepflanzung erhalten.

Einige Kommunen in NRW haben ein "Schottergartenverbot" ausgesprochen. Das heißt, sie haben Gestaltungssatzungen beschlossen, die die Anlage von Schottergärten ausschließen. Kommunen können außerdem in Bebauungsplänen für Neubaugebiete Vorgaben für die Gartengestaltung festsetzen und so ebenfalls unterbinden, dass Schottergärten angelegt werden. Ziel dieser kommunalen Vorgaben ist es, möglichst naturnahe Räume zu schaffen. Damit sollen zusätzliche Steinflächen als Hitzeinseln vermieden und Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen werden.

Es gibt pflegeleichte Alternativen zur Vorgartengestaltung, die wir Ihnen unter diesem Link vorstellen.

Warum ist ein Schottergarten problematisch?

Mit Kies und Stein bedeckte Vorgärten sehen für manche Menschen schön und ordentlich aus und erwecken den Anschein, dass sie wenig Arbeit machen. Allerdings sprechen mehrere Gründe gegen eine derartige Flächengestaltung.

Nackte Steine und Kies speichern viel Wärme. Das bedeutet, dass der Vorgarten gerade in den Hitzemonaten einen zusätzlichen Hitzespeicher am Haus darstellt, der auch nachts kaum abkühlt. Ein weiterer Nachteil der mit Steinschotter oder Kies bedeckten Böden: Meist wird beim Anlegen ein Kunststoffvlies als Unterlage verwendet, um das Durchwachsen von Unkraut zu verhindern. Dieser setzt sich mit der Zeit mit organischem Material zu und lässt dann nur noch wenig Wasser versickern. Die Folge: Regenwasser sucht sich alternative Wege, bei Starkregen kann es leichter zu Überschwemmungen kommen. Überdies beeinträchtigt die künstliche Bodenabdeckung mit Kunststoffvlies das Bodenleben, das darunter kaum noch vorhanden ist.

Bereits kleine begrünte Flächen hingegen können helfen, dem voranschreitenden Artensterben etwas entgegenzusetzen.

 

Sie haben weitere Fragen rund um die Begrünung am und ums Haus?

Schreiben Sie uns an klimakoffer@verbraucherzentrale.nrw

Weiterführende Links:

Bundesverband GebäudeGrün e.V.

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.

Gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen