Grundhochwasser: die unsichtbare und unterschätzte Gefahr

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Grundhochwasser kann zu feuchten Kellern führen. Wie Sie sich schützen können und wer haftet erfahren Sie hier.
Schutz der Außenwände vor Feuchtigkeit lusia599 / Adobe Stock

Das Wichtigste in Kürze:

  • Aufsteigendes Grundwasser kann durch Undichtigkeiten in Bodenplatte und Kellerwänden ins Gebäude eindringen.
  • Der Schutz aller erdberührenden Bauteile gegen Vernässung und hohe Grundwasserstände („Grundhochwasser“) ist Sache der Eigentümer:innen.
  • Schäden durch unterirdisch eindringendes Grundwasser sind nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.
  • Maßnahmen zur Abdichtung während der Bauphase sind weiße und schwarze Wanne; nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen beispielsweise die 
  • Vergelung.
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Bei Starkregenereignissen oder langanhaltenden Regenperioden kann sich der Grundwasserstand im Erdreich erheblich erhöhen. Besonders gefährdet sind meist Gebäude, die auf lehmigem Untergrund stehen, da sich hier das Wasser staut und nicht tiefer versickern kann. Auch können Grundwasserstände durch extrem lange Niederschlagsperioden, weit über die bisher beobachteten Grundwasserstände ansteigen. 

Genauso können lang anhaltende Nässeperioden für Hochwasser an Flüssen und Bächen sorgen. Unterirdisch kann dies auch zu steigendem Grundwasser führen. Selbst Wochen nach einem Flusshochwasser und auch weit entfernt von Bächen und Flüssen können dann noch Kellerräume geflutet werden.

Übersteigt das Grundwasser das Niveau des Kellerbodens, entstehen Auftriebskräfte, die von außen auf das Gebäude wirken. Sie führen dazu, dass Wasser auch durch tieferliegende (Keller-)Wände oder die Gebäudesohle eindringt. Das aufsteigende Grundwasser kann dabei durch Undichtigkeiten in der Bodenplatte, durch löchrige Fugen im Kellerboden oder durch Ritzen und Risse in den Kellerwänden in den Kellerraum gelangen. Schlimmstenfalls kann es zu Unterspülungen unter der Bodenplatte des Hauses kommen, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Statik führen kann.

Der Anstieg des Wasserspiegels hat zudem an anderer Stelle Konsequenzen: Über defekte und gegen Rückstau ungesicherte Abwasserleitungen kann Wasser bis ins Gebäudeinnere hineindrücken und tief liegende Räume überfluten. Hier sollten Sie weitere Maßnahmen zur Sicherung des Hauses vor Rückstauschäden ergreifen.

Ebenso kann es durch kurzzeitig aufstauende Sickerwässer zu Vernässungsschäden an den erdberührenden Bauteilen kommen. 

 

Verantwortlichkeit liegt bei Hauseigentümer:innen

Sie sind gefragt!

Wichtig ist es zu wissen, dass es Ihre eigene Entscheidung ist, wie sicher Sie Ihr Gebäude gegen Grundhochwasser schützen. Für etwaige Schäden haften Sie selbst. 
Daher sollten sich Ihr Architekt oder Sie bei einem Neubau und der Planung eines Hauses damit auseinander setzen, wie hoch der Grundwasserpegel auf Ihrem Grundstück ist und wie hoch die Gefahr für Grundhochwasser sein kann. Das Baugrundgutachten, das für den Bau herangezogen wird, sollte hier explizite Aussagen treffen. 

Einige Gemeinden bieten eine adressgenaue Online-Suche, welche die Gefährdungslage des eigenen Grundstücks auf entsprechenden Karten kennzeichnet.

Kein Versicherungsschutz

Kommt es zu Schäden durch Grundhochwasser greift weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung. Insbesondere ist Grundhochwasser nicht von der Elementarschadenversicherung umfasst, weil diese nur bei Überschwemmung von Grund und Boden greift, nicht aber, wenn das Wasser nur unterirdisch zu Schäden führt.

Für die Haftungsfrage bei Wasserschäden ist also entscheidend, ob das Wasser bereits an die Oberfläche getreten ist und von dort in die Immobilie eindringt. Dadurch wäre im Einzelfall ein Schaden durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt.
 

Städte sind nicht verantwortlich

Es bestehen grundsätzlich auch keine Ansprüche gegen die Stadt. Diese ist gesetzlich nicht verpflichtet Gebäude vor Grundwasser zu schützen. Deswegen müssen Stadt oder Gemeinde weder Grundwasser abpumpen noch erlauben, dass Drainagen an Abwassersysteme angeschlossen werden. 

Sofern Städte Maßnahmen ergreifen, um Wohngebiete vor hohen Grundhochwasserpegeln zu schützen, geschieht dies freiwillig oder aus anderen technischen Notwendigkeiten, wie zum Beispiel bei Bergsenkungsgebieten.

Maßnahmen zur Abdichtung eines Kellers

Es gibt zwei Methoden Kellerwände und Bodenplatte von außen abzudichten. Die Abdichtung geschieht idealerweise direkt beim Bau des Hauses.

Die sicherste und teurere Variante ist die sogenannte weiße Wanne. Hier wird ein spezieller wasserundurchlässiger Beton verwendet, so dass die Wände und der Boden dicht und wasserundurchlässig sind. Bei richtiger Ausführung schützt diese Bauweise den Keller auch bei hohem Grundwasserpegel mit oberhalb der Bodenplatte anstehendem, drückendem Wasser. Eine Wanne aus wasserundurchlässigem Beton hat eine Lebensdauer von 60-80 Jahren. 

Eine andere Möglichkeit der Abdichtung besteht durch Auftragen einer Kunststoff-Bitumen-Schicht an Kellerwänden und Bodenplatte von außen. Da die Schicht schwarz ist, wird diese Methode auch schwarze Wanne genannt. 
Auch eine nachträgliche Abdichtung von erdberührten Bauteilen von außen ist möglich, aber kostenintensiv.

Einfacher ist eine nachträgliche Abdichtung von innen durch Auftragen einer Schutzschicht. Diese Methode wird Vergelung genannt. Dabei werden im Bauteil (Wände, Boden) die Poren, Hohlräume und andere Fehlstellen des Baustoffgefüges mit einer Gelschicht gefüllt. Der verfüllte Baukörper ist damit abgedichtet und ist gegen Druckwasser dicht.

Jede Art der Ausführung beim Bau oder nachträglich bedarf einer Fachplanung. Eine 100% Garantie für die Bauweise kann ebenfalls nicht gegeben werden.

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